Wie müssen Arbeitgeber mit meinen Bewerbungsunterlagen umgehen?
Sobald die angebotene Stelle besetzt ist, für die sich der Bewerber/in einst beworben hat, fällt auch der Zweck der Datenspeicherung weg.
Sobald die angebotene Stelle besetzt ist, für die sich der Bewerber/in einst beworben hat, fällt auch der Zweck der Datenspeicherung weg.
Generell gilt, Inhalt der Ihnen gehört, z.B. selbst geschossene Fotos, alltägliche Posts die nicht gegen die Facebook AGBs verstoßen
Das Safe Harbor Urteil des EuGH wird ab 2016 starke Veränderungen für Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen bringen. So reagieren Sie rechtzeitig richtig!
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten MÜSSEN 24h nach Feststellung bei der BNetzA und beim BfDI gemeldet werden. Hier erfahren Sie wie.
Täglich werden tausende neuer gefälschter Seiten entdeckt, die Schadsoftware verteilen. So schützen Sie sich richtig!